All-IN Klauseln gesetzlich neu geregelt

Unbenannt

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Künftig muss in All-in-Verträgen der Grundlohn/das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein. Die verpflichtende Transparenz macht es möglich, auszurechnen, wie Mehrarbeitsstunden durch eine Überzahlung gedeckt sind.

Weitere Verbesserungen im Arbeitsrecht

Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Plant ein Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten.

Konkurrenzklauseln: Die Entgeltgrenze für die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln wird angehoben von 2.754 auf 3.240 Euro (Werte für das Jahr 2016). Eine Konkurrenzklausel muss vereinbart sein und darf so wie bisher bis maximal 1 Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken.

Ausbildungskostenrückersatz: Die Rückforderungsfrist wird von fünf auf vier Jahre reduziert. Der Rückerstattungsbetrag wird dabei – gerechnet ab dem Ende der erfolgreich absolvierten Ausbildung – zwingend nach Monaten aliquotiert.

Rechtsanspruch auf schriftliche Lohnabrechnung: Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Übermittlung einer schriftlichen Lohnabrechnung sowie auf Aushändigung einer Kopie zur Anmeldung zur Sozialversicherung.

“Lohnsteuer runter III” – Begriffe und Zahlen – Das ÖGB-Modell

2-formatOriginalNegativsteuern & Niedrigverdiener
Die ersten 11.000,–Euro p.a. sind steuerfrei, diese Einkommensgruppe konnte sich bisher jährlich 110,–Euro über das Finanzamt  als “Negativsteuer” zurückholen, darüber leben wir in Österreich mit einem Eingangssteuersatz von 36,5 %. Überhaupt kennt das bisherige System nur 2 weitere Sätze:

 

11.000 bis 25.000 Euro 36,5 Prozent
25.000 bis 60.000 Euro 43,2 Prozent
Ab 60.000 Euro             50,0 Prozent

Damit werden seit je her die niedrigen Einkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro ordentlich zur Kassa gebeten und dies ist auch der Hauptgrund, warum es sich nicht besonders lohnt, in diesem Bereich Gehaltserhöhungen zu fordern bzw. ein paar Stunden mehr zu arbeiten, denn da schlägt der Eingangssteuersatz erbarmungslos zu. Das dies reformiert gehört, war eine langjährige Forderung aller Arbeitnehmer-VertreterInnen. Dass dies bald umgesetzt wird, ist ein Erfolg der Gewerkschaften und aller, die sich an dieser Diskussion kraftvoll beteiligen.

UnterstützerInnen:  mehr als 700.000 Menschen haben bisher unterschrieben!

“Kalte Progression”:

Lohn- und Gehaltssteigerungen führen grundsätzlich auch zu mehr Steuerlast. Liegt die Einkommenssteigerung etwa auf dem Niveau der Inflationsrate, kann die höhere Steuer dazu führen, dass das verfügbare Netto-Einkommen nicht mehr ausreicht, um dieselben Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, wie vor der Preis- und Gehaltssteigerung. Trotz höheren Verdienstes kann man sich nicht mehr leisten: Die Steuer frisst die Einkommenssteigerung auf. Dieser Effekt wird „kalte Steuerprogression“ genannt. Inflation ist der Brennstoff, der die kalte Steuerprogression anheizt.

Die Staatskasse aber freut sich über höhere Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer (nach Preissteigerungen) und der Einkommenssteuer (nach Lohn- und Gehaltserhöhungen).

Ein höherer Grundfreibetrag (Erhöhung der Negativsteuer) und eine Anpassung des Grenzsteuersatzes auf dem Niveau der Inflationsrate könnten der kalten Steuerprogression entgegenwirken.
Ablehner dieser Veränderungen warnen aber vor zunehmender Inflation durch mehr verfügbares Einkommen. Befürworter hingegen fordern diese Anpassungen mit dem Hinweis auf die gesetzlich legitimierte Verbindung von Steuerprogression und Leistungsfähigkeit: Mehr Leistung muss sich auszahlen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Politik auf Zeit spielt. Der Druck steigt, denn die Geduld der ArbeitnehmerInnen ist am Ende. Es wird zu einer Reform kommen. Fragt sich nur zu welcher! Das ÖGB-Modell hat sicher auch seine Schwächen, weil es niemandem weh tun möchte. Es wird an anderer Stelle gespart werden müssen, fragt sich nur wo. Warum Vermögenssteuern ein Tabu darstellen sollen, ist nach Meinung vieler Ökonomen nicht schlüssig zu erklären, zumal die Vermögensbesteuerung in Österreich im internationalen Vergleich eher rudimentär ausgeprägt ist.

Entlastungsmaßnahmen im Überblick

  • Der Eingangssteuersatz soll von 36,5 auf 25 Prozent abgesenkt werden.
  • Der Höchststeuersatz soll unangetastet bleiben.
  • Erhöhung der Grenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro (bisher 60.000 Euro)
  • Um einen harmonischen und gerechten Tarifverlauf zu erreichen, soll die Zahl der Steuerstufen auf 6 erhöht werden
  • Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag sollen auf insgesamt 450 Euro angehoben werden.
  • Auch die Negativsteuer soll auf 450 Euro erhöht werden, damit auch ArbeitnehmerInnen mit sehr niedrigen Einkommen entlastet werden.
  • PensionistInnen sollen erstmals eine Negativsteuer von 110 Euro erhalten.
  • Die Steuerbegünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie für Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge, etc. muss erhalten bleiben.
  • Es sollen wirksame Maßnahmen gegen die Kalte Progression gesetzt werden.

Steuersätze im ÖGB/AK-Modell

  • 11.000 bis 20.000 Euro: 25 Prozent
  • 20.000 bis 30.000 Euro: 34 Prozent
  • 30.000 bis 45.000 Euro: 38 Prozent
  • 45.000 bis 60.000 Euro: 43 Prozent
  • 60.000 bis 80.000 Euro: 47 Prozent
  • Ab 80.000 Euro: 50 Prozent

Wie wird die Politik darauf reagieren – Mit Vermögenssteuern?!

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“Lohnsteuer runter II” – Die Endphase hat begonnen

Grafik__Durchschnittlicher_Steuersatz_auf_ArbeitAuch wir als OMC Betriebsrat haben von Anfang an die Kampagne des österreichischen Gewerkschaftsbundes zusammen mit der Arbeiterkammer tatkräftig unterstützt und können aus vielen persönlichen Gesprächen heraus feststellen, dass unter den  KollegInnen dies als überfällig und absolut berechtigt begrüßt wurde.

Sichtbares Indiz für diese überaus positive Resonanz ist die Zahl der Unterschriften, die wir schwarz auf weiß und eigenhändig sammeln konnten. Etwa 1/3 der Belegschaft hat direkt sich hier beteiligt, wie viel es tatsächlich sind können wir gar nicht abschätzen, da sich auch viele Online unter    www.lohnsteuer-runter.at eingetragen haben. Jedenfalls wurde seitens der Gewerkschaft bereits annähernd die Grenze von 500.000 Unterschriften erreicht. Wir freuen uns gemeinsam mit Euch über diesen Erfolg.

Was wir  aber auch in  vielen Gesprächen heraushören konnten, war die Frage, ob Vermögenssteuern der richtige Weg sein können, um eine Steuerentlastung für Arbeitnehmerinnen tatsächlich budgetpolitisch ausgewogen gestalten zu können.

Um etwas tiefer in die Materie einzusteigen, empfehlen wir folgenden Link, um mit ein paar Mythen über die soziale Treffsicherheit von Vermögenssteuern aufzuräumen.

In diesem Sinne rufen wir alle auf, die sich noch nicht an der Aktion beteiligt haben, bitte noch schnell zu unterschreiben!

Mitte September wird die Gewerkschaft Ihr Modell zu Steuerentlastung der Arbeitnehmerinnen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren, da zählt jede Unterschrift.

Weitere Infos findet Ihr auch unter folgenden Seiten:

www.steuermythen.at

www.binichreich.at

Österreichs Thema Nummer 1: Steuerkampagne zeigt deutlich Wirkung

 

 

“LOHNSTEUER RUNTER!” Wir unterstützten die Aktion des ÖGB

LohnsteuerrunterFalls noch immer Zweifel bestehen sollten – bei den Lohnsteuern liegt Österreich im negativen europäischen Spitzenfeld! Viele Kolleginnen merken das spätestens, wenn eine Lohnerhöhung am Nettolohn wenig bis gar nichts ändert. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen kommen nicht mehr an. Die Besteuerung der Arbeit ist zu hoch und ungerecht gestaffelt.

ONLINE unterschreiben unter www.lohnsteuer-runter.at  oder bei Deinem Betriebsrat! Eine weiterführende Veranstaltung für alle Interessierten bietet sich auch am 20. August unter folgendem Link: Verteilungsgerechtigkeit und Aspekte einer Steuerreform .

Start mit 1. Juli 2014

 Stand  8.Juli :   70.690 UnterstützerInnen.

Stand 26. August:  441.866 UnterstützerInnen

Die Aktion zeigt Wirkung   Artikel auf ORF ON und  auch im Regierungslager

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Mutterschutz für Freie – Petition unterstützen!

Licia Ronzulli im Europ. Parlament

Licia Ronzulli im EP

Seit 2010 besteht dieser Anspruch auf Wochengeld auch für Freie Dienstnehmerinnen. Dieser Abstimmung im Europaparlament war eine heiße Debatte vorausgegangen. Am Ende fiel das Ergebnis eindeutig aus: 390 Abgeordnete votierten mit Ja, lediglich 192 mit Nein.

Ein weiterer Meilenstein, der vielleicht nicht allen Freien Dienstnehmerinnen bekannt sein dürfte…

Aber die  Schutzbestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz gelten NICHT ! und die Freien Dienstnehmerinnen sind dem Arbeitgeber in diesen Fragen vollkommen ausgeliefert. Bei einer Schwangerschaft können die Nachteile durch einen freien Dienstvertrag sogar existenzbedrohend werden. Für diese Frauen gelten weder Arbeitszeitgesetz, Nachtarbeitsverbot, Sonn- und Feiertagsverbot, Überstundenverbot oder Kündigungs- und Entlassungsschutz. Aber auch indirekt kommt es beim Entgelt zu Benachteiligungen, da ärztliche Untersuchungen ein höheres Bedürfnis an Arbeitspausen oder Krankheitstage bei freien Dienstnehmerinnen eine sofortige Reduktion des Einkommens bedeutet, und zwar sowohl in der Schwangerschaft, als auch beim Wochengeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.

Deshalb unterstützen wir als Betriebsrat die Intiative  workflex der GPA-djp, die nun eine ONLINE-Petition initiiert hat, um den Forderungen nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung von schwangeren Frauen Nachdruck zu verleihen. Einem Unternehmen wie dem ORF, das sich als frauenfreundlich bezeichnet, stünde es gut zu Gesicht, wenn diese Form der Freien Dienstverhältnisse ein für allemal der Vergangenheit angehören würden. Wir werden alles dafür tun, dass Freie DienstnehmerInnen auch in der OMC diese Form der Diskriminierung nicht länger akzeptieren müssen. Unterstützt bitte diese Intitiative mit Eurer Stimme!