Wir freuen uns natürlich, dass die neue Betriebsvereinbarung zur Nutzung mobiler Dienste von den meisten OMC-KollegInnen sehr positiv aufgenommen wurde. Ein Stück mehr Gerechtigkeit für alle Beschäftigten!
Wir stellen uns aber auch die selbstkritische Frage: Wer stellt wirklich sein Telefon auf lautlos oder ganz ab, wenn der Dienst beendet ist und auch sonst keine Rufbereitschaft vorliegt, denn mal ehrlich – Wer will privat denn nicht auch immer und überall erreichbar sein?!
Fakt ist: Es liegt auch an uns selber, wie wir mit der potentiellen ständigen Verfügbarkeit – nicht nur unserem Arbeitgeber gegenüber – umgehen. Zwingend ist diese nur für die reine Arbeitszeit, die auch wirklich so in den Stundenaufzeichnungen erscheint, notwendig. Kommen darüberhinaus Zeiten für (Ruf-)Bereitschaftsdienste dazu, sind diese ebenfalls aufzuzeichnen. In der Praxis ist es manchmal schwierig Arbeit und Freizeit gerade unserer modernen Kommunikationsinstrumente wegen auseinanderzuhalten: Es gelingt besser, wenn man sich folgende Frage stellt:
Ist mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass ich erreichbar sein muss & wenn JA, für Welche Zeit konkret & in Welcher Form kann ich dies geltend machen?
Gibt es ein Nein dazu, besteht auch keine Veranlassung ans Telefon zu gehen, denn Freizeit hat die Bedeutung von FREI verfügbarer ZEIT…wenn ich dann trotzdem nicht anders kann und ans Telefon gehe, mache ich das ebenfalls freiwillig und kann daraus keinen weiteren Anspruch ableiten!
Gerade weil wir geneigt sind, immer und überall Präsenz zu zeigen, NEIN! Liebe Kollegen, das muss nicht sein..”.MACH MAL PAUSE” gilt gerade für die Urlaubszeit!