Nach den Jahren 2009-2011, in denen es möglich war, Bildungskarenz auch schon nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit zu beantragen, ist seit letzem Jahr wieder die alte Regelung von 2008 in Kraft. Ausserdem verlangt der Gesetzgeber neuerdings strengere Regeln bei der Nachweisführung bestimmter Bildungsangebote. Nähere Details findet Ihr hier