In den Sommermonaten steigt nicht nur die Temperatur sondern auch das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden. Arbeitgeber/innen sind jedoch verpflichtet Vorkehrungen zu treffen um eine Gefährdung der Gesundheit durch Hitze oder Sonneneinstrahlung zu verhindern.
An sogenannten„Hundstagen“ (sommerliche Hitzeperioden) sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70%.
Ein gesetzliches Recht auf „Hitzeferien“ oder „Hitzefrei“ ab einer bestimmten Temperatur gibt es jedoch nicht!
Untersuchungen belegen zudem ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Um diese Risiken zu vermeiden sind rechtzeitig technische, organisatorische und, falls notwendig, personenbezogene Maßnahmen zu treffen.
Wir stellen Euch unter folgendem LINK die Broschüre und weiterführende Informationen der AK zum Thema zur Verfügung . Innerbetrieblich kann über die Organisationseinheit GOS im INTRANET oder direkt über Deine Sicherheitsvertrauensperson am jeweiligen Standort fachliche Beratung eingeholt werden.
– DEIN Betriebsrat –