Viele wissen es vielleicht noch nicht: Die sogenannte „Remuneration“ auf Eurer Gehaltsabrechnung bemisst sich nicht ausschließlich aus dem monatlichen Gehalt, sondern auch aus den Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten, die geleistet wurden und nach Ende der vereinbarten Durchrechnungszeit zur Auszahlung gekommen sind. Also, wer regelmäßig mehr arbeitet und diese Stunden nicht durch Zeitausgleich zum Ausgleich bringen kann, sollte auch mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Grundsätzlich ist der Kollektivvertrag maßgeblich, aber auch betriebliche Gewohnheiten, die eine Besserstellung in der Vergangenheit praktiziert haben, können ausschlaggebend sein. Wer es genau wissen will, kann sich mit uns in Verbindung setzen und wir können jeden Einzelfall prüfen.