Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation 2019

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Lieber Kollege, liebe Kollegin!

Da wir  die öffentliche Bereitstellung von Dokumenten, die den Betrieb betreffen, auf diesen Seiten  aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewährleisten können, ist die Einstellung unseres Internetauftritts vom Betriebsrat beschlossen worden.

In Zukunft werden wir ausschließlich über unsere INTRANET-Seiten unter

https://omc-in-sps.orf.at/Seiten/OMC-Betriebsrat.aspx

entsprechende Informationen veröffentlichen.

Dein OMC-Betriebsrat  2019

Die Verbindung zur Gewerkschaft macht uns stark

So bekommt man Recht.

 

Die meisten Beschäftigten sind in ihrer Arbeit zufrieden und haben ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und KollegInnen. Bei Berufswechsel, Kündigung oder einem Konflikt am Arbeitsplatz ist es aber wichtig, einen starken Partner zur Seite zu haben. Die GPA-djp erkämpft jährlich rund 90 Millionen Euro für ihre Mitglieder.

TOP-Rechtsberatung:
Wir beraten Sie bei Aufnahme oder Beendigung eines Dienstverhältnisses, überprüfen Ihren Dienstvertrag. Fragen, wie „Stimmt mein Gehalt?”, „Werden meine Überstunden korrekt abgerechnet?”, werden von den ExpertInnen der GPA-djp verständlich beantwortet. Durch die tägliche Beratung von Mitgliedern und den engen Kontakt mit über 14.000 BetriebsrätInnen haben unsere ExpertInnen hohe Kompetenz in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir viele Konflikte lösen, bevor sie eskalieren oder gar bei Gericht landen.

TOP-Arbeitsrechtsschutz*):
Wenn es zu einer Rechtsstreitigkeit mit Ihrem Arbeitgeber kommt, vertreten wir Sie kostenlos vor Gericht. Der Rechtsschutz gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, die unmittelbar mit Ihrer Arbeit zusammenhängen und keinen gewerkschaftlichen Grundsätzen widersprechen. Es werden Gerichtsgebühren und Barauslagen ersetzt oder gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen.

*) bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten Dauer

Die Gewerkschaft: mit Sicherheit stark.

Jährliche Gehaltserhöhung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter – für viele Menschen ist das heute selbstverständlich. Dabei wurden alle diese sozialen Errungenschaften über Jahrzehnte von der Gewerkschaftsbewegung durchgesetzt und müssen auch heute gesichert und verbessert werden. Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) ist mit über 275.000 Mitgliedern die größte Gewerkschaft in Österreich. Gemeinsam mit anderen Gewerkschaften im ÖGB vertreten wir die Interessen von ArbeitnehmerInnen, atypisch Beschäftigten, Lehrlingen, StudentInnen und SchülerInnen. Wir sind überparteilich und finanzieren unsere Arbeit ausschließlich aus den Beiträgen unserer Mitglieder.

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die Gewerkschaft und leisten einen wichtigen Beitrag für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung! Als GPA-djp Mitglied profitieren Sie zudem von einem einzigartigen beruflichen Sicherheitspaket.

Als Mitglied der GPA-djp profitieren Sie von einer besonderen Form der beruflichen Sicherheit und Vorsorge:

Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz bis zu 75.000,- Euro, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachter Personen- oder Sachschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Berufsrechtsschutzversicherung:
Versicherungsschutz bis zu 15.000,- Euro, wenn Sie Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Sie in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten haben, geltend machen

 

 

All-in Rechner als Orientierungshilfe

Wie schon auf der Betriebsversammlung angekündigt hat die GPA-djp  im Zuge des kürzlich verabschiedeten Arbeitsmarktpakts einen All-in Rechner für alle ArbeitnehmerInnen konzipiert, die mit einer sogenannten All-in Vereinbarung Ihre Mehrleistungen pauschal abgegolten bekommen.

Dabei soll dieses Instrument in anonymer Form eine erste Orientierung bieten, inwieweit das ausgewiesene Brutto-Entgelt im Arbeitsvertrag einer kollektivvertraglichen Bezahlung entspricht.

Falls  Diskrepanzen zwischen Mindest-Gehalt laut Einstufung und dem errechneten Wert auftreten sollten, werden wir als Betriebsrat  im Einzelfall eine exakte Deckungsrechnung vornehmen, die in der Vergangenheit  für die ArbeitnehmerIn zu Nachforderungen geführt hat, die wir erfolgreich durchsetzen konnten.

Gemeinsam sind wir stärker!

All-in Verträge: Zu Risiken und Auswirkungen testen Sie den All-in Rechner und fragen Sie die GPA-djp

KOMMENTAR der ARBEITERKAMMER zur Neu-Regelung

 

GPA-djp fordert 1700 Euro als Mindestgrundgehalt

Quelle: GPA-djp

Quelle: GPA-djp

Aktionswoche der GPA-djp
“1700 Euro – Das ist wohl das Mindeste!” hat begonnen.


Die Gewerkschaft der Privatangestellten setzt sich für ein angemessenes Mindestgehalt für alle Angestellten ein. 1700,–Euro*, wie es bereits in einigen Kollektivverträgen festgeschrieben werden konnte, sollte für alle Beschäftigten als Standard gelten, damit ein Leben mit Arbeit aber ohne Armut möglich ist.Dieser Forderung der Gewerkschaft können wir uns als Betriebsrat nur anschließen, deshalb unterstützen wir diese Aktion in der OMC voll und ganz mit Aufklärung und Information. Auch wenn dies bei uns weitgehend durch Überzahlungen verwirklicht ist, besteht Nachholbedarf! Denn viele langjährig Beschäftigte kommen nicht auf viel mehr als das, was am Beginn einer Berufskarriere Standard sein sollte. Die schleichende Entwertung der Gehälter durch mangelnde Gehaltsanpassungen tut ein übriges dafür, dass viele dieser Untergrenze gefährlich nahe kommen. Weiterlesen

All-IN Klauseln gesetzlich neu geregelt

Unbenannt

copyright: Bilderbox

Künftig muss in All-in-Verträgen der Grundlohn/das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein. Die verpflichtende Transparenz macht es möglich, auszurechnen, wie Mehrarbeitsstunden durch eine Überzahlung gedeckt sind.

Weitere Verbesserungen im Arbeitsrecht

Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Plant ein Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten.

Konkurrenzklauseln: Die Entgeltgrenze für die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln wird angehoben von 2.754 auf 3.240 Euro (Werte für das Jahr 2016). Eine Konkurrenzklausel muss vereinbart sein und darf so wie bisher bis maximal 1 Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken.

Ausbildungskostenrückersatz: Die Rückforderungsfrist wird von fünf auf vier Jahre reduziert. Der Rückerstattungsbetrag wird dabei – gerechnet ab dem Ende der erfolgreich absolvierten Ausbildung – zwingend nach Monaten aliquotiert.

Rechtsanspruch auf schriftliche Lohnabrechnung: Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Übermittlung einer schriftlichen Lohnabrechnung sowie auf Aushändigung einer Kopie zur Anmeldung zur Sozialversicherung.

Hundstage – Kann ich Denn zu Hause bleiben ?

Hitze-Temperatur

Quelle: bilderbox

In den Sommermonaten steigt nicht nur die Temperatur sondern auch das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden. Arbeitgeber/innen sind jedoch verpflichtet Vorkehrungen zu treffen um eine Gefährdung der Gesundheit durch Hitze oder Sonneneinstrahlung zu verhindern.

An sogenannten„Hundstagen“ (sommerliche Hitzeperioden) sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70%.

Ein gesetzliches Recht auf „Hitzeferien“ oder „Hitzefrei“ ab einer bestimmten Temperatur gibt es jedoch nicht!
Untersuchungen belegen zudem ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Um diese Risiken zu vermeiden sind rechtzeitig technische, organisatorische und, falls notwendig, personenbezogene Maßnahmen zu treffen.
Wir stellen  Euch unter folgendem LINK die Broschüre   und weiterführende Informationen der AK zum Thema  zur Verfügung . Innerbetrieblich kann über die Organisationseinheit GOS im INTRANET oder direkt über Deine  Sicherheitsvertrauensperson am jeweiligen Standort fachliche Beratung eingeholt werden.
– DEIN Betriebsrat –

 

Mindestgehälter steigen um bis zu 2,15 % im nächsten Jahr

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© Bilderbox

Abschluss im Bereich Werbung und Marktkommunikation erzielt


Anstieg der Mindestgehälter um durchschnittlich 2,05 %
Neues Mindestgehalt 1.403 Euro
+  1 zusätzlicher freier Tag auch 2015

Die Ergebnisse im einzelnen sind unter folgendem LINK dokumentiert. Ebenso kann die neue Gehaltstabelle eingesehen werden.

 

Welche Verhandlungssituation liegt in der OMC zugrunde?

Seit der Gründung der RSG – nunmehr OMC, hat sich die ORF-Geschäftsführung entschlossen,  mit seinem Tochterunternehmen dem Fachverband für Werbung und Marktkommunikation beizutreten. Damit wurde der Betriebsrat von direkten KV-Verhandlungen mit der Geschäftsführung in weiterer Folge ausgeschlossen.

Daher  finden die KV-Verhandlungen immer im Verbund mit den Unternehmen, die in diesem Fachverband organisiert sind und Betriebsräten anderer Unternehmen in Wien, die diesem Fachverband ebenfalls zugeordnet werden, statt. Es bleibt festzuhalten, dass über 70 % sogenannte EPU’s, also Einzel-Personen-Unternehmen darin vertreten sind, viele Betriebe keinen Betriebsrat haben und auch von den wenigen Großbetrieben nicht viele gewerkschaftlich so stark organisiert sind, dass Arbeitskampfmaßnahmen eine geübte Praxis darstellen, um seinen Forderungen Nachdruck verleihen zu können. Eine nicht gerade ideale Voraussetzung, um ein gutes Ergebnis erzielen zu können.

Was konnte erreicht werden ?

Eindeutig zu wenig, wie wir finden! Auch wenn die nominelle Quote mit durchschnittlich 2,05 % gerade noch akzeptabel erscheint, ist sie mit dem Manko behaftet, dass nur Mindestgehälter valorisiert werden  und deshalb für uns so nicht hinnehmbar sein können!

Wir sehen dieses Ergebnis nur als kleinsten gemeinsamen Nenner in einer Branche, die so heterogen wie schwer miteinander zu vergleichen ist. Oder anders gefragt: Was hat ein Medienbetrieb, so wie wir uns in weiten Teilen darstellen, mit einem Ein-Personen-Unternehmen in der Werbebranche gemeinsam?

Die Zeit für weitere Gespräche auf Basis dieses KV-Abschlusses  geht weiter.

Wenn wir der Geschäftsführung individuelle Gehaltsanpassungen und Erhöhungen auf Basis von Mindestlöhnen zu Gute halten, bleiben immer noch gut die Hälfte aller Kollegen und Kolleginnen auf der Strecke. Sie erleben schlichtweg die schleichende Entwertung Ihrer Arbeitsleistung!

Was sind unsere Ziele ?

Deshalb sei daran erinnert, dass  wir als Betriebsrat die Gehaltsentwicklung in der OMC über die letzten Jahre hinweg  im Vergleich mit anderen Abschlüssen sehen und dringenden Nachholbedarf erkennen. Diese und andere Erkenntnisse werden wir gemeinsam mit der Gewerkschaft für weitere Gespräche mit der Geschäftsführung mit Nachdruck einbringen.

Wir fordern ernsthafte Gespräche, die sich an den Prinzipien  eines gemeinsamen ORF orientieren müssen und vergleichbare Betriebe und deren Gehaltsentwicklung mit in die Betrachtung nehmen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

 

 

MINDESTGEHALT & URLAUB – Eine Frage der Einstufung

Foto: Stefan Sauer/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Foto: Stefan Sauer/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

AUCH der Anspruch auf Urlaub ist gesetzlich verankert und bemisst sich nicht ausschließlich nach der Anzahl der Dienstjahre, die im Unternehmen gearbeitet wurden. Weil aber sowohl beim Anspruch auf Urlaub als auch bei der Berechnung des Mindestgehalts unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zu berücksichtigen sind, möchten wir dies für alle deutlich herausstellen:

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“Lohnsteuer runter III” – Begriffe und Zahlen – Das ÖGB-Modell

2-formatOriginalNegativsteuern & Niedrigverdiener
Die ersten 11.000,–Euro p.a. sind steuerfrei, diese Einkommensgruppe konnte sich bisher jährlich 110,–Euro über das Finanzamt  als “Negativsteuer” zurückholen, darüber leben wir in Österreich mit einem Eingangssteuersatz von 36,5 %. Überhaupt kennt das bisherige System nur 2 weitere Sätze:

 

11.000 bis 25.000 Euro 36,5 Prozent
25.000 bis 60.000 Euro 43,2 Prozent
Ab 60.000 Euro             50,0 Prozent

Damit werden seit je her die niedrigen Einkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro ordentlich zur Kassa gebeten und dies ist auch der Hauptgrund, warum es sich nicht besonders lohnt, in diesem Bereich Gehaltserhöhungen zu fordern bzw. ein paar Stunden mehr zu arbeiten, denn da schlägt der Eingangssteuersatz erbarmungslos zu. Das dies reformiert gehört, war eine langjährige Forderung aller Arbeitnehmer-VertreterInnen. Dass dies bald umgesetzt wird, ist ein Erfolg der Gewerkschaften und aller, die sich an dieser Diskussion kraftvoll beteiligen.

UnterstützerInnen:  mehr als 700.000 Menschen haben bisher unterschrieben!

“Kalte Progression”:

Lohn- und Gehaltssteigerungen führen grundsätzlich auch zu mehr Steuerlast. Liegt die Einkommenssteigerung etwa auf dem Niveau der Inflationsrate, kann die höhere Steuer dazu führen, dass das verfügbare Netto-Einkommen nicht mehr ausreicht, um dieselben Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, wie vor der Preis- und Gehaltssteigerung. Trotz höheren Verdienstes kann man sich nicht mehr leisten: Die Steuer frisst die Einkommenssteigerung auf. Dieser Effekt wird „kalte Steuerprogression“ genannt. Inflation ist der Brennstoff, der die kalte Steuerprogression anheizt.

Die Staatskasse aber freut sich über höhere Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer (nach Preissteigerungen) und der Einkommenssteuer (nach Lohn- und Gehaltserhöhungen).

Ein höherer Grundfreibetrag (Erhöhung der Negativsteuer) und eine Anpassung des Grenzsteuersatzes auf dem Niveau der Inflationsrate könnten der kalten Steuerprogression entgegenwirken.
Ablehner dieser Veränderungen warnen aber vor zunehmender Inflation durch mehr verfügbares Einkommen. Befürworter hingegen fordern diese Anpassungen mit dem Hinweis auf die gesetzlich legitimierte Verbindung von Steuerprogression und Leistungsfähigkeit: Mehr Leistung muss sich auszahlen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Politik auf Zeit spielt. Der Druck steigt, denn die Geduld der ArbeitnehmerInnen ist am Ende. Es wird zu einer Reform kommen. Fragt sich nur zu welcher! Das ÖGB-Modell hat sicher auch seine Schwächen, weil es niemandem weh tun möchte. Es wird an anderer Stelle gespart werden müssen, fragt sich nur wo. Warum Vermögenssteuern ein Tabu darstellen sollen, ist nach Meinung vieler Ökonomen nicht schlüssig zu erklären, zumal die Vermögensbesteuerung in Österreich im internationalen Vergleich eher rudimentär ausgeprägt ist.

Entlastungsmaßnahmen im Überblick

  • Der Eingangssteuersatz soll von 36,5 auf 25 Prozent abgesenkt werden.
  • Der Höchststeuersatz soll unangetastet bleiben.
  • Erhöhung der Grenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro (bisher 60.000 Euro)
  • Um einen harmonischen und gerechten Tarifverlauf zu erreichen, soll die Zahl der Steuerstufen auf 6 erhöht werden
  • Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag sollen auf insgesamt 450 Euro angehoben werden.
  • Auch die Negativsteuer soll auf 450 Euro erhöht werden, damit auch ArbeitnehmerInnen mit sehr niedrigen Einkommen entlastet werden.
  • PensionistInnen sollen erstmals eine Negativsteuer von 110 Euro erhalten.
  • Die Steuerbegünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie für Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge, etc. muss erhalten bleiben.
  • Es sollen wirksame Maßnahmen gegen die Kalte Progression gesetzt werden.

Steuersätze im ÖGB/AK-Modell

  • 11.000 bis 20.000 Euro: 25 Prozent
  • 20.000 bis 30.000 Euro: 34 Prozent
  • 30.000 bis 45.000 Euro: 38 Prozent
  • 45.000 bis 60.000 Euro: 43 Prozent
  • 60.000 bis 80.000 Euro: 47 Prozent
  • Ab 80.000 Euro: 50 Prozent

Wie wird die Politik darauf reagieren – Mit Vermögenssteuern?!

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“Lohnsteuer runter II” – Die Endphase hat begonnen

Grafik__Durchschnittlicher_Steuersatz_auf_ArbeitAuch wir als OMC Betriebsrat haben von Anfang an die Kampagne des österreichischen Gewerkschaftsbundes zusammen mit der Arbeiterkammer tatkräftig unterstützt und können aus vielen persönlichen Gesprächen heraus feststellen, dass unter den  KollegInnen dies als überfällig und absolut berechtigt begrüßt wurde.

Sichtbares Indiz für diese überaus positive Resonanz ist die Zahl der Unterschriften, die wir schwarz auf weiß und eigenhändig sammeln konnten. Etwa 1/3 der Belegschaft hat direkt sich hier beteiligt, wie viel es tatsächlich sind können wir gar nicht abschätzen, da sich auch viele Online unter    www.lohnsteuer-runter.at eingetragen haben. Jedenfalls wurde seitens der Gewerkschaft bereits annähernd die Grenze von 500.000 Unterschriften erreicht. Wir freuen uns gemeinsam mit Euch über diesen Erfolg.

Was wir  aber auch in  vielen Gesprächen heraushören konnten, war die Frage, ob Vermögenssteuern der richtige Weg sein können, um eine Steuerentlastung für Arbeitnehmerinnen tatsächlich budgetpolitisch ausgewogen gestalten zu können.

Um etwas tiefer in die Materie einzusteigen, empfehlen wir folgenden Link, um mit ein paar Mythen über die soziale Treffsicherheit von Vermögenssteuern aufzuräumen.

In diesem Sinne rufen wir alle auf, die sich noch nicht an der Aktion beteiligt haben, bitte noch schnell zu unterschreiben!

Mitte September wird die Gewerkschaft Ihr Modell zu Steuerentlastung der Arbeitnehmerinnen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren, da zählt jede Unterschrift.

Weitere Infos findet Ihr auch unter folgenden Seiten:

www.steuermythen.at

www.binichreich.at

Österreichs Thema Nummer 1: Steuerkampagne zeigt deutlich Wirkung