Infotage des Betriebsrats – N a c h l e s e

IMG_1923Mehr als 1/3 der Belegschaft nahm das Angebot des Betriebsrats an, sich vor Ort konkret über das Thema „All-in Vereinbarungen in Arbeitsverträgen” zu informieren. Dabei konnten viele offene Fragen von unseren ExpertInnen der Arbeiterkammer und der GPA-djp beantwortet werden.
Gerade die jüngste Vorgangsweise der Geschäftsführung sorgte für gehörigen Unmut, bei der anlässlich der bereits in Aussicht gestellten individuellen Gehaltsanpassungen auch ein „All-in“ Passus explizit zur Unterschrift vorgelegt wurde.

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AK-Experte Dr. C. Klein

Foto: BR-OMC

Dass dies im Einzelfall auch eine Verschlechterung der bisherigen Bezüge bedeuten kann, konnte eindeutig von den ExpertInnen bestätigt werden. Außer Streit steht auch der Widerspruch von bisherigen All-in Passagen in den Verträgen zur gelebten Praxis der Auszahlung von Überstunden und Zuschlägen – hier gilt der Vertrauensschutz: Was bisher nicht vollzogen wurde, kann auch nicht für die Zukunft (ohne Vertragsänderung) geändert werden. 


Die bisherige Praxis der Geschäftsführung, generell in den Bereichen Marketing und Promotion All-In-Verträge anzubieten, stößt an Ihre Grenzen. Die Arbeitszeitgesetze und der Kollektivvertrag regeln dies sehr genau. „All-in“ suggeriert nur, es wäre damit alles abgegolten. Es führt aber kein Weg daran vorbei, im Nachhinein seine Ansprüche genau auszurechnen und evtl. am Ende des Jahres nachzufordern.

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GPA-djp Regionalsekretär R. Rauch

Foto: BR-OMC

Unsere Aufforderung gilt nach wie vor: Bitte führt Stundenaufzeichnungen, auch wenn sie nicht von Euren Vorgesetzten verlangt werden, das Unternehmen ist dazu verpflichtet. Damit können wir Euch am Ende des Jahres genau ausrechnen, ob wirklich alle Überstunden bzw. Mehrstunden durch die All-in-Vereinbarung tatsächlich abgegolten sind. Im Zweifelsfall kommt bitte zu uns und wir rechnen für Euch nach!

Ganz generell verfolgt der Betriebsrat das Ziel, konstruktiv mit der Geschäftsführung zu Regeln zu kommen, die auf betrieblicher Ebene sicherstellen, dass All-in Vereinbarungen nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Arbeitszeit für den Einzelnen auch wirklich frei wählbar (Vertrauensarbeitszeit) ist. Dieses Kriterium trifft in der Regel nur auf Führungskräfte zu.


Wir sind mit unserer Sichtweise im Einklang mit den Vorschlägen auf Regierungsebene, den Forderungen der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft
GPA-djp, die in Ihrem Folder diese ausführlich beschrieben hat.

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