GPA-djp fordert 1700 Euro als Mindestgrundgehalt

Quelle: GPA-djp

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Aktionswoche der GPA-djp
“1700 Euro – Das ist wohl das Mindeste!” hat begonnen.


Die Gewerkschaft der Privatangestellten setzt sich für ein angemessenes Mindestgehalt für alle Angestellten ein. 1700,–Euro*, wie es bereits in einigen Kollektivverträgen festgeschrieben werden konnte, sollte für alle Beschäftigten als Standard gelten, damit ein Leben mit Arbeit aber ohne Armut möglich ist.Dieser Forderung der Gewerkschaft können wir uns als Betriebsrat nur anschließen, deshalb unterstützen wir diese Aktion in der OMC voll und ganz mit Aufklärung und Information. Auch wenn dies bei uns weitgehend durch Überzahlungen verwirklicht ist, besteht Nachholbedarf! Denn viele langjährig Beschäftigte kommen nicht auf viel mehr als das, was am Beginn einer Berufskarriere Standard sein sollte. Die schleichende Entwertung der Gehälter durch mangelnde Gehaltsanpassungen tut ein übriges dafür, dass viele dieser Untergrenze gefährlich nahe kommen. Weiterlesen

MINDESTGEHALT & URLAUB – Eine Frage der Einstufung

Foto: Stefan Sauer/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Foto: Stefan Sauer/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

AUCH der Anspruch auf Urlaub ist gesetzlich verankert und bemisst sich nicht ausschließlich nach der Anzahl der Dienstjahre, die im Unternehmen gearbeitet wurden. Weil aber sowohl beim Anspruch auf Urlaub als auch bei der Berechnung des Mindestgehalts unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zu berücksichtigen sind, möchten wir dies für alle deutlich herausstellen:

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“Lohnsteuer runter III” – Begriffe und Zahlen – Das ÖGB-Modell

2-formatOriginalNegativsteuern & Niedrigverdiener
Die ersten 11.000,–Euro p.a. sind steuerfrei, diese Einkommensgruppe konnte sich bisher jährlich 110,–Euro über das Finanzamt  als “Negativsteuer” zurückholen, darüber leben wir in Österreich mit einem Eingangssteuersatz von 36,5 %. Überhaupt kennt das bisherige System nur 2 weitere Sätze:

 

11.000 bis 25.000 Euro 36,5 Prozent
25.000 bis 60.000 Euro 43,2 Prozent
Ab 60.000 Euro             50,0 Prozent

Damit werden seit je her die niedrigen Einkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro ordentlich zur Kassa gebeten und dies ist auch der Hauptgrund, warum es sich nicht besonders lohnt, in diesem Bereich Gehaltserhöhungen zu fordern bzw. ein paar Stunden mehr zu arbeiten, denn da schlägt der Eingangssteuersatz erbarmungslos zu. Das dies reformiert gehört, war eine langjährige Forderung aller Arbeitnehmer-VertreterInnen. Dass dies bald umgesetzt wird, ist ein Erfolg der Gewerkschaften und aller, die sich an dieser Diskussion kraftvoll beteiligen.

UnterstützerInnen:  mehr als 700.000 Menschen haben bisher unterschrieben!

“Kalte Progression”:

Lohn- und Gehaltssteigerungen führen grundsätzlich auch zu mehr Steuerlast. Liegt die Einkommenssteigerung etwa auf dem Niveau der Inflationsrate, kann die höhere Steuer dazu führen, dass das verfügbare Netto-Einkommen nicht mehr ausreicht, um dieselben Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, wie vor der Preis- und Gehaltssteigerung. Trotz höheren Verdienstes kann man sich nicht mehr leisten: Die Steuer frisst die Einkommenssteigerung auf. Dieser Effekt wird „kalte Steuerprogression“ genannt. Inflation ist der Brennstoff, der die kalte Steuerprogression anheizt.

Die Staatskasse aber freut sich über höhere Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer (nach Preissteigerungen) und der Einkommenssteuer (nach Lohn- und Gehaltserhöhungen).

Ein höherer Grundfreibetrag (Erhöhung der Negativsteuer) und eine Anpassung des Grenzsteuersatzes auf dem Niveau der Inflationsrate könnten der kalten Steuerprogression entgegenwirken.
Ablehner dieser Veränderungen warnen aber vor zunehmender Inflation durch mehr verfügbares Einkommen. Befürworter hingegen fordern diese Anpassungen mit dem Hinweis auf die gesetzlich legitimierte Verbindung von Steuerprogression und Leistungsfähigkeit: Mehr Leistung muss sich auszahlen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Politik auf Zeit spielt. Der Druck steigt, denn die Geduld der ArbeitnehmerInnen ist am Ende. Es wird zu einer Reform kommen. Fragt sich nur zu welcher! Das ÖGB-Modell hat sicher auch seine Schwächen, weil es niemandem weh tun möchte. Es wird an anderer Stelle gespart werden müssen, fragt sich nur wo. Warum Vermögenssteuern ein Tabu darstellen sollen, ist nach Meinung vieler Ökonomen nicht schlüssig zu erklären, zumal die Vermögensbesteuerung in Österreich im internationalen Vergleich eher rudimentär ausgeprägt ist.

Entlastungsmaßnahmen im Überblick

  • Der Eingangssteuersatz soll von 36,5 auf 25 Prozent abgesenkt werden.
  • Der Höchststeuersatz soll unangetastet bleiben.
  • Erhöhung der Grenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro (bisher 60.000 Euro)
  • Um einen harmonischen und gerechten Tarifverlauf zu erreichen, soll die Zahl der Steuerstufen auf 6 erhöht werden
  • Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag sollen auf insgesamt 450 Euro angehoben werden.
  • Auch die Negativsteuer soll auf 450 Euro erhöht werden, damit auch ArbeitnehmerInnen mit sehr niedrigen Einkommen entlastet werden.
  • PensionistInnen sollen erstmals eine Negativsteuer von 110 Euro erhalten.
  • Die Steuerbegünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie für Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge, etc. muss erhalten bleiben.
  • Es sollen wirksame Maßnahmen gegen die Kalte Progression gesetzt werden.

Steuersätze im ÖGB/AK-Modell

  • 11.000 bis 20.000 Euro: 25 Prozent
  • 20.000 bis 30.000 Euro: 34 Prozent
  • 30.000 bis 45.000 Euro: 38 Prozent
  • 45.000 bis 60.000 Euro: 43 Prozent
  • 60.000 bis 80.000 Euro: 47 Prozent
  • Ab 80.000 Euro: 50 Prozent

Wie wird die Politik darauf reagieren – Mit Vermögenssteuern?!

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“Lohnsteuer runter II” – Die Endphase hat begonnen

Grafik__Durchschnittlicher_Steuersatz_auf_ArbeitAuch wir als OMC Betriebsrat haben von Anfang an die Kampagne des österreichischen Gewerkschaftsbundes zusammen mit der Arbeiterkammer tatkräftig unterstützt und können aus vielen persönlichen Gesprächen heraus feststellen, dass unter den  KollegInnen dies als überfällig und absolut berechtigt begrüßt wurde.

Sichtbares Indiz für diese überaus positive Resonanz ist die Zahl der Unterschriften, die wir schwarz auf weiß und eigenhändig sammeln konnten. Etwa 1/3 der Belegschaft hat direkt sich hier beteiligt, wie viel es tatsächlich sind können wir gar nicht abschätzen, da sich auch viele Online unter    www.lohnsteuer-runter.at eingetragen haben. Jedenfalls wurde seitens der Gewerkschaft bereits annähernd die Grenze von 500.000 Unterschriften erreicht. Wir freuen uns gemeinsam mit Euch über diesen Erfolg.

Was wir  aber auch in  vielen Gesprächen heraushören konnten, war die Frage, ob Vermögenssteuern der richtige Weg sein können, um eine Steuerentlastung für Arbeitnehmerinnen tatsächlich budgetpolitisch ausgewogen gestalten zu können.

Um etwas tiefer in die Materie einzusteigen, empfehlen wir folgenden Link, um mit ein paar Mythen über die soziale Treffsicherheit von Vermögenssteuern aufzuräumen.

In diesem Sinne rufen wir alle auf, die sich noch nicht an der Aktion beteiligt haben, bitte noch schnell zu unterschreiben!

Mitte September wird die Gewerkschaft Ihr Modell zu Steuerentlastung der Arbeitnehmerinnen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren, da zählt jede Unterschrift.

Weitere Infos findet Ihr auch unter folgenden Seiten:

www.steuermythen.at

www.binichreich.at

Österreichs Thema Nummer 1: Steuerkampagne zeigt deutlich Wirkung

 

 

Kommt jetzt der 12 Stunden Tag

Wuelle:deutsche-wirtschafts-nachrichten.de

Quelle:deutsche-wirtschafts-nachrichten.de

Warum wird eigentlich schon wieder an den Höchstgrenzen der zulässigen Arbeit herumdiskutiert?  Ein Blick über unseren Tellerrand hinaus zeigt eine eindeutige Entwicklung: Hin zu mehr ungeregelten, atypischen Arbeitsverhältnissen und damit zur Aushebelung gängiger Arbeitszeithöchstgrenzen. Hier am Beispiel Deutschland.

Auch aus den Aussagen führender Vertreter der Sozialpartner in Österreich lässt sich der Wunsch der Arbeitgeber ablesen, zu einer Aufweichung der Höchstgrenzen zu kommen. Weiterlesen

“LOHNSTEUER RUNTER!” Wir unterstützten die Aktion des ÖGB

LohnsteuerrunterFalls noch immer Zweifel bestehen sollten – bei den Lohnsteuern liegt Österreich im negativen europäischen Spitzenfeld! Viele Kolleginnen merken das spätestens, wenn eine Lohnerhöhung am Nettolohn wenig bis gar nichts ändert. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen kommen nicht mehr an. Die Besteuerung der Arbeit ist zu hoch und ungerecht gestaffelt.

ONLINE unterschreiben unter www.lohnsteuer-runter.at  oder bei Deinem Betriebsrat! Eine weiterführende Veranstaltung für alle Interessierten bietet sich auch am 20. August unter folgendem Link: Verteilungsgerechtigkeit und Aspekte einer Steuerreform .

Start mit 1. Juli 2014

 Stand  8.Juli :   70.690 UnterstützerInnen.

Stand 26. August:  441.866 UnterstützerInnen

Die Aktion zeigt Wirkung   Artikel auf ORF ON und  auch im Regierungslager

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Gehälter 2014: ca. 2,4 % mehr auf Mindestgehälter

HandschlagNun liegt das Verhandlungsergebnis zum KV 2014 vor, welches von den gesetzlichen Interessenvertretungen beschlossen wurde. Die entsprechende Gehaltstabelle findet Ihr hier.
Vorweg: der Betriebsrat der OMC hat rechtlich keine Möglichkeiten (anders wie etwa der ZBR in der ORF-Mutter welcher mit der ORF-Geschäftsführung per Gesetz direkt verhandlen darf) an diesen Verhandlungen direkt mitzuwirken. Das uns betreffende Verhandlungsergebnis hat Auswirkungen auf alle Angestellten in der Branche welche dem KV für Werbung und Marktkommunikation unterliegen. Und dieser KV wurde von der ORF-Geschäftsführung vor vielen Jahren für die Mitarbeiter einiger ORF-Tochtergesellschaften ganz bewusst gewählt. Weiterlesen

FAIR statt Prekär – Untersuchung der Initative work@flex

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Die aktuelle Untersuchung zur Situation der Freien Dienstnehmer/innen in Österreich präsentieren die Studienautorinnen Laura Weissenbach, Dwora Stein und Andrea Schober von der Intiative work@flex der GPA-djp.

Damit widmen wir uns verstärkt dem Thema “Atypische Beschäftigungssituationen in der OMC” und wollen die KollegInnen auffordern, sich an uns zu wenden. Dies betrifft auch indirekt die Situation der Angestellten – denn oftmals werden hier für ein und dieselbe Tätigkeit ganz unterschiedliche Bedingungen ausgehandelt….Bitte sprecht mit Euren KollegInnen, die in dieser Situation sind und bittet Sie, sich an den Betriebsrat zu wenden….es ist nicht ganz leicht, hier alle Mitarbeiter ausfindig zu machen…meist gibt es nicht mal schriftliche Verträge…

Wer sich nicht sicher ist, ob seine Beschäftigungssituation den rechtlichen Grundlagen entspricht, kann sich auf folgender Webseite anonym eintragen, damit dies dann von unabhängigen Stellen überprüft werden kann. Bitte folgenden Link verwenden:

http://www.watchlist-prekaer.at/

DANKE für EURE Mitarbeit. Dein Betriebsrat.

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