Licia Ronzulli im EP
Seit 2010 besteht dieser Anspruch auf Wochengeld auch für Freie Dienstnehmerinnen. Dieser Abstimmung im Europaparlament war eine heiße Debatte vorausgegangen. Am Ende fiel das Ergebnis eindeutig aus: 390 Abgeordnete votierten mit Ja, lediglich 192 mit Nein.
Ein weiterer Meilenstein, der vielleicht nicht allen Freien Dienstnehmerinnen bekannt sein dürfte…
Aber die Schutzbestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz gelten NICHT ! und die Freien Dienstnehmerinnen sind dem Arbeitgeber in diesen Fragen vollkommen ausgeliefert. Bei einer Schwangerschaft können die Nachteile durch einen freien Dienstvertrag sogar existenzbedrohend werden. Für diese Frauen gelten weder Arbeitszeitgesetz, Nachtarbeitsverbot, Sonn- und Feiertagsverbot, Überstundenverbot oder Kündigungs- und Entlassungsschutz. Aber auch indirekt kommt es beim Entgelt zu Benachteiligungen, da ärztliche Untersuchungen ein höheres Bedürfnis an Arbeitspausen oder Krankheitstage bei freien Dienstnehmerinnen eine sofortige Reduktion des Einkommens bedeutet, und zwar sowohl in der Schwangerschaft, als auch beim Wochengeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.
Deshalb unterstützen wir als Betriebsrat die Intiative workflex der GPA-djp, die nun eine ONLINE-Petition initiiert hat, um den Forderungen nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung von schwangeren Frauen Nachdruck zu verleihen. Einem Unternehmen wie dem ORF, das sich als frauenfreundlich bezeichnet, stünde es gut zu Gesicht, wenn diese Form der Freien Dienstverhältnisse ein für allemal der Vergangenheit angehören würden. Wir werden alles dafür tun, dass Freie DienstnehmerInnen auch in der OMC diese Form der Diskriminierung nicht länger akzeptieren müssen. Unterstützt bitte diese Intitiative mit Eurer Stimme!